Seit Monaten dominiert die DSGVO das Internet. Ab dem 25. Mai sind ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sowie die Datenschutz-Folgenabschätzung für Sie als Online-Händler verpflichtend einzuhalten. Im letzten Teil unserer DSGVO-Themenreihe erklären wir Ihnen, was sich konkret hinter beiden Begrifflichkeiten verbirgt.
Die Zeit rennt! Nicht mehr lange, bis die DSGVO und die damit einhergehenden Änderungen wirksam werden. Im heutigen Teil unserer DSGVO-Themenreihe möchten wir Ihnen näher bringen, was genau sich hinter dem Begriff des betrieblichen Datenschutzbeauftragten verbirgt und welche Maßnahmen Sie als Online-Händler bis zum 25. Mai ergriffen haben sollten.
Auf der Suche nach der passenden Onlineshop-Lösung stößt man schnell auf Magento – genauso schnell aber auch auf konträre Meinungen. Unser Senior Project Manager Florian Meßner hat sich in seinem t3n Gastbeitrag mit den 9 ½ häufigsten Vorurteilen beschäftigt und diese einem Check unterzogen.
Für alle Onliner und Marketer war das Online Marketing Rockstars (OMR) Festival 2018 in Hamburg am 22. und 23. März „the place to be“! Rund 40.000 digitale Rockstars und damit beinahe doppelt so viele wie im letzten Jahr tummelten sich an diesen zwei Tagen auf 65.000 Quadratmetern und kamen in den Genuss von über 300 internationalen Top-Speakern, 120 Masterclasses, 300 Ausstellern und vielen weiteren Highlights. Abgerundet wurde die Veranstaltung von zahlreichen Side-Events, Live-Konzerten und Partys, auf denen sich Gleichgesinnte auch abseits des Messegeländes weiter vernetzen und über die neuesten Trends austauschen konnten.
Mit der Wirksamkeit der neuen DSGVO zum 25. Mai 2018 wird sich auch die Meldepflicht bei Datenpannen verschärfen. Was im Detail zu erwarten ist, verrät der vierte Teil unserer DSGVO-Themenreihe.
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